„Die Digitale Rentenübersicht wird jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Übersicht über den Stand der individuellen Ansprüche der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge geben, auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal“. So beschreibt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zielstellung des Gesetzes zur Digitalen Rentenübersicht, das am 17. Februar 2021 verabschiedet worden ist.
In 2023 ist es nun soweit: Der offizielle Start der DRÜ erfolgt Ende des Jahres, erste Abfragen durch die Bürgerinnen und Bürger werden voraussichtlich im Sommer 2023 möglich sein.
Erfahrungen aus anderen Ländern
Mit vergleichbaren Portalen werden in anderen Ländern weite Teile der Bevölkerung erreicht. Die dadurch gegebene Transparenz vorhandener Rentenansprüche und Versicherungsverträge schafft beste Voraussetzungen für die integrierte Vorsorgeplanung. Folglich nutzen Finanzdienstleister die digital verfügbaren Renteninformationen dafür, ihre Kunden schneller und besser zu beraten, als dies bisher möglich war.
Gängige Mehrwertleistungen, die Finanzdienstleister in anderen Ländern ihren Kunden auf Basis der Daten aus staatlichen Rentenportalen bieten, sind z.B.
- Brutto/Netto Betrachtungen
- die Berücksichtigung der privaten Vermögensverhältnisse
- die Berücksichtigung von Leistungen im Todesfall
- kombinierte Informationen für Paare
- die Simulation von Risikoszenarien und Einkommensveränderungen
Gemeinsam mit den Vorsorgeexperten von Aeiforia GmbH beobachten wir, dass Deutschland jetzt digital nachzieht und die DRÜ hierzulande zu einem massiven Digitalisierungsschub in der Altersvorsorgebranche führt.
Beste Voraussetzungen für neue Vorsorgeberatungsangebote
Durch die DRÜ werden die Voraussetzungen für neue Vorsorgeberatungsangebote geschaffen, mit denen die Beratungstiefe und -qualität in der Breite wesentlich verbessert werden kann. Dr. Andreas Seidel zeigt in einem aufschlussreichen Beitrag, welche technischen und organisatorischen Hürden es bis dahin für die Versicherer zu nehmen gilt.
Mit der spannenden Frage, wie die DRÜ die Beratungsleistungen von Versicherungen und Banken verändern wird und welche Chancen sich für Sparer und Vertrieb daraus ergeben, werden wir uns weiterhin beschäftigen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns dabei begleiten!
Ihr Lothar Jonitz, 08.02.2023
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